Die Cycling Days Velo-Events

Informationen

Du hast dich an der L’Étape Switzerland oder am Race for Life angemeldet und möchtest nun wissen, was Du in Bezug auf Covid berücksichtigen musst. Hier die nötigen Informationen zum Tagesbetrieb der L’Étape Switzerland, des Race for Life und der Cycling Days sowie zum Solidaritätskonzert des Race for Life am Abend auf dem Bundesplatz, wo andere Bestimmungen gelten.

Tagsüber an der L’Étape Switzerland, dem Race for Life und den Cycling Days

Es ist für uns uns als Anlass, der sich explizit für das Leben einsetzt ein wichtiges Anliegen, die L’Étape Switzerland, das Race for Life sicher und entsprechend den Bestimmungen des BAG und des Kantons Bern durchzuführen. Wir stehen mit den entsprechenden Behörden regelmässig in Kontakt und reagieren auf die aktuell geltenden Vorschriften.

In allen öffentlich zugänglichen und offenen Bereichen des Race for Life und der Cycling Days, namentlich auf dem Bundesplatz, dem Bärenplatz und dem Waisenhausplatz gelten die behördlichen Richtlinien des Bundesrates vom 26.06.2021 und der Gesundheitsbehörden des Kantons Bern.

Das COVID-Schutzkonzept für das Race for Life und die Cycling Days sieht vor, dass sich zu keinem Zeitpunkt mehr als jeweils 1000 Personen in den Event-Zonen aufhalten dürfen. Beim Start zur L’Étape Switzerland und zum Race for Life werden jeweils Abstände von 1.5 Meter von Fahrerin zu Fahrer eingehalten. Alle Besuchenden, die sich in den Event-Zonen aufhalten, werden gebeten, die vom BAG empfohlenen Hygienemassnahmen umzusetzen. Zudem richten wir an diversen Standorten Desinfektions-Stationen ein.

Auf der Webseite des BAG werden die geltenden Bestimmungen und weitere Informationen laufend aktualisiert.


Zugang zum Solidaritätskonzert Race for Life mit Covid-Zertifikat

  • Der Einlass zum Konzertareal ist gemäss behördlicher Vorgabe nur für Personen mit einem gültigen Covid-Zertifikat möglich (für Geimpfte, negativ Getestete oder Genesene).
  • Gleichzeitig mit dem Covid-Zertifikat muss ein amtlicher Ausweis (ID, Pass oder Führerausweis) vorgewiesen werden.
  • Ein negativer Test ohne gültiges Covid-Zertifikat reicht nicht, um Zutritt zum Konzertareal zu erhalten. Es muss ein gültiges Covid-Zertifikat zusammen mit einem amtlichen Ausweis beim Eingang vorgewiesen werden.
  • Besucherinnen und Besucher unter 16 Jahren benötigen kein Covid-Zertifikat. Unter 16-Jährige benötigen auch kein negatives Testresultat.
  • Auf dem Konzertareal besteht weder Maskenpflicht noch Sitzplatzpflicht bei Konsumationen.

Gültigkeit des Covid-Zertifikats

  • Für geimpfte Personen: 365 Tage ab Verabreichung der letzten Impfdosis. 
  • Für genesene Personen: Die Gültigkeit beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven PCR-Testresultat und dauert ab dem Testresultat 180 Tage.
  • Für negativ getestete Personen 
    PCR-Test: 72 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme 
    Antigen-Schnelltest: 48 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme 
    Wichtig: Für Selbsttests und Antikörpertests werden keine Covid-Zertifikate ausgestellt.
  • Es kann kein Testcenter beim Bundesplatz angeboten werden. Wer an das Solidaritätskonzert kommen möchte, muss sich in einem der nahegelegenenen Testcenter testen lassen, z.B. bei der BernExpo. Adressen Testcenter: Antigen-Tests, PCR-Schnelltests.

 Mehr Infos zum Covid-Zertifikat: Website Bundesamt für Gesundheit

Covid-Zertifikat für geimpfte Personen

  • Jede Besucherin bzw. jeder Besucher muss beim Eingang ein gültiges Covid-Zertifikat zusammen mit einem amtlichen Ausweis (ID, Pass oder Führerausweis) vorweisen. Das Covid-Zertifikat kann entweder ausgedruckt (in Papierform) oder elektronisch (auf dem Handy) gezeigt werden.
  • Alle weiteren schriftlichen Impfnachweise wie Impfbestätigungen oder Einträge im Impfbüchlein sind zwar Beleg einer durchgeführten Impfung, können aber für den Zutritt zum Race for Life Solidaritätskonzert nicht anerkannt werden. 
Covid-Zertifikat in Papierform

Besucherinnen und Besucher müssen am Race Office Folgendes vorweisen:

  • Ausgedrucktes Covid-Zertifikat 
  • Amtlicher Ausweis (ID, Pass oder Führerausweis) 
    Die Personenidentifikation muss übereinstimmen.

Bemerkungen:

  • Impfung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
  • Der Impfnachweis ist unmittelbar nach erfolgter zweiter Impfung gültig (es gibt keine zweiwöchige Wartefrist) 
  • Personen, die nur eine Impfung erhalten: Steht auf dem Zertifikat recht «Dosis 1/1» heisst das, dass die Person nur eine Impfung benötigt, diese bereits erhalten hat und somit als voll geimpft gilt. Steht rechts «Dosis 2/2», bedeutet es, das die Person von zwei benötigten Impfungen zwei erhalten hat.
Covid-Zertifikat auf dem Handy

Besucherinnen und Besucher weisen beim Eingang Folgendes vor:

  • Covid-Zertifikat in der App «COVID Certificate»
    Die App kann kostenlos heruntergeladen werden: Apple App StoreGoogle Play Store oder Huawei AppGallery
  • Amtlicher Ausweis (ID, Pass oder Führerausweis)
    Die Personenidentifikation muss übereinstimmen.

Covid-Zertifikat für genesene Personen

Jede Besucherin bzw. jeder Besucher muss beim Eingang ein gültiges Covid-Zertifikat zusammen mit einem amtlichen Ausweis (ID, Pass oder Führerausweis) vorweisen. Das Covid-Zertifikat kann entweder ausgedruckt (in Papierform) oder elektronisch (auf dem Handy) gezeigt werden. 

Genesene Personen, die eine Covid-Erkrankung durchgemacht haben, müssen diese vorgängig durch einen Arzt (Hausarzt) bestätigen und sich davon ein Covid-Zertifikat ausstellen lassen. Die Erkrankung darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen. 

Zutritt zur Konzertareal ist nur mit einem gültigen Covid-Zertifikat möglich. Andere, bisher gültigen Belege einer durchgemachten Covid-Erkrankung (ärztliche Atteste, Isolationsaufhebungsverfügungen, Labornachweis, kantonale Bestätigungen etc.) können für den Zutritt zum Race for Life Konzertareal nicht akzeptiert werden.

Covid-Zertifikat für getestete Personen

Jede Besucherin bzw. jeder Besucher muss beim Eingang ein gültiges Covid-Zertifikat zusammen mit einem amtlichen Ausweis (ID, Pass oder Führerausweis) vorweisen. Das Covid-Zertifikat kann entweder ausgedruckt (in Papierform) oder elektronisch (auf dem Handy) gezeigt werden. Folgende Tests sind gültig, um ein Covid-Zertifikat zu erhalten:

  • PCR-Test: Muss mindestens 24 Stunden vor der Veranstaltung beim Hausarzt, in Apotheken oder einem entsprechenden Testzentrum durchgeführt werden. Das Resultat muss beim Zutritt zu der Veranstaltung in Form eines Covid-Zertifikats vorliegen und hat eine Gültigkeit von 72 Stunden. 
  • Antigen-Schnelltest: Muss mindestens 30 Minuten vor der Veranstaltung beim Hausarzt, in Apotheken oder in einem Testzentrum durchgeführt werden. Das Resultat muss beim Zutritt zu der Veranstaltung in Form eines Covid-Zertifikats vorliegen und hat eine Gültigkeit von 48 Stunden. 

Wichtig: Für Selbsttests und Antikörpertests werden keine Covid-Zertifikate ausgestellt.

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